Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung Dezember 2024

1. Parteien / Geltungsberiech

Der Vermieter ist just4funw4.at (Sturm & Sturm GmbH, 3902 Vitis, Edelprinz 30), nachfolgend „Vermieter“ genannt. Mieter ist die jeweilige im Mietervertrag bzw Buchungsvorgang eingetragene natürliche oder juristische Person, die eine Anlage bzw Objekt des Vermieters mietet, nachfolgend „Mieter“ genannt. Die Mietobjekte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte übergeben bzw. vermietet werden. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Sturm & Sturm GmbH.

2. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung durch den Vermieter zustande. Die Bestellung kann telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem erfolgen.

3. Mietpreis / Mietdauer / Abholort

Alle genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Als Miettag wird der Zeitraum von 10:00 Uhr bis 08:00 am Folgetag des vereinbarten Mietzeitraumes verstanden.
Beispiel1: Buchung am Freitag, Abholung am Freitag ab 10:00 Uhr und Rückgabe am Samstag bis 08:00
Beispiel2: Buchung am Samstag mit Zusatztag - Abholung am Samstag ab 10:00 Uhr und Rückgabe am Montag bis 08:00
Als Abholort gilt, sofern nichts anderes ausgemacht, immer Frankenreith 42, 3913 Großgöttfritz. Alternativ, nur bei ausreichender Vorplanung (4-5 Werktage), kann ebenso von Edelprinz 30, 3902 Vitis abgeholt werden. Die alternative Abholung ist jedoch immer zuvor telefonisch oder per E-Mail abzuklären und gilt nur nach Bestätigung dieser.
Zur Abholung am Abholort ist ein geeignetes Transportmittel (Auto, Anhänger, etc) und die notwendige Anzahl an Personen zwingend erforderlich. Die Details zu Gewicht der Mietobjekte befinden sich in den Informationen der einzelnen Mietobjekte.

4. Stornierung

Der Mieter hat das Recht bis einen Tag vor dem gebuchten Mietzeitraum zu stornieren. Sollte eine Stornierung am Tag der Buchung notwendig sein, wird eine Aufwandspauschale von 25€ pro gemieteten Objekt und Miettag verrechnet. Diese Aufwandspauschale wird bei der Kostenrückerstattung berücksichtigt und zum Abzug gebracht.
Schlechtwetterregelung: Absagen wegen Dauerregen, Sturm oder Hagel vor der Abfahrt zum Aufstellungsort sind kostenfrei. Sollte bei erfolgter Aufstellung aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen Ereignissen ein frühzeitiger Abbau notwendig sein, bleibt der Gesamtbetrag fällig.
Wenn der Mieter verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Mitteilung des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.

5. Kaution

Als just4funw4.at verstehen wir uns als Anbieter mit Handschlagqualität, somit wird zu keinem Zeitpunkt eine Kaution fällig.

6. Aufsichtspflicht / Betreuung / Bewilligung

Der Mieter ist verpflichtet, während der Betriebszeiten des Mietobjekts eine Betreuung durch geeignetes Personal sicherzustellen. Außerhalb der Betriebszeiten ist der Mieter für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts verantwortlich. Der Mieter haftet für Schäden (inkl. Diebstahl) am Mietobjekt, die auf die mangelnde Betreuung und/oder Bewachung zurückzuführen sind, ungeachtet, ob die Schäden vom Mieter oder Drittpersonen verursacht werden. Für allfällige Bewilligungen für das Aufstellen und das Betreiben der Mietobjekte ist in jedem Fall der Mieter verantwortlich.

7. Behandlung der Mietobjekte

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
Bestehende Mängel sind dem Vermieter vor Inbetriebnahme des Mietobjekts zu melden. Die Mängel sind möglichst mit Fotos zu belegen. Schäden, die während des Betriebes des Mietobjektes entstanden sind, sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe zu melden. Reparaturkosten für fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Für die Aufstellung der Mietobjekte ist ein geeigneter Platz erforderlich. Es befindet sich bei jedem Mietobjekt eine Anleitung mit Aufbauhinweisen, welche unbedingt befolgt werden müssen. Entspricht der Aufstellort nicht der Beschreibung gemäß Mietobjekt, übernimmt der Mieter sämtliche anfallende Kosten für etwaige Reparaturen oder Ersatztausch der Mietobjekte. Alle Mietobjekte sind vor Nässe (Regen, Nebel, etc) zu schützen. Ein Nässeeintritt am Mietobjekt ist unbedingt zu vermeiden.
Bei Anmietung von Hüpfburgen gilt folgendes:
Alle Teile müssen sich frei entfalten können und es dürfen sich keine spitzen Gegenstände in der Nähe befinden. Der Untergrund muss frei von Steinen oder anderen groben Gegenständen sein und der Aufstellort muss eben sein. Die mitgelieferte Plane ist zwingend zu verwenden. Die Anweisungen an der Aufbauanleitung ist zwingend Folge zu leisten.

8. Haftung und Versicherung

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Mietobjekte entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen. Die Benutzung und der Betrieb der Mietobjekte erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Ersatzansprüche Dritter (z.B. kaputte Kleidung, Personenschäden, etc.) gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Vom Vermieter wird jegliche Haftung für Schäden aller Art abgelehnt. Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die Nutzung der Mietobjekte abzuschließen.

10. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der eigenen Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Krems an der Donau.