Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen beim Verleih von Hüpfburgen oder Fotoboxen
Bei Online-Buchung sichern Sie zu, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie diese Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben. Bei einer Buchung welche nicht online passiert ist, sichern Sie dies dem Vermieter hiermit schriftlich zu:
1. Hüpfburgverleih
1.1 Hinweise für den Aufstellungsbereich und zur Verankerung
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Der Aufstellungsbereich darf nicht mehr als 5% Steigung haben.
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Die Hüpfburg muss in angemessenem Abstand von möglichen Gefährdungen (z. B. Oberleitungen oder Zäune, Bäume, Wände, etc.) aufgestellt werden.
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Um die Hüpfburg muss ein Bereich freigehalten werden, in dem sich kein Hindernis befindet, welches Verletzungen verursachen kann. Die Größe des freien Bereiches ist festzulegen in dem die Höhe der höchsten Plattform durch 2 dividiert wird. Der freie Bereich muss bei Seiten mit Wänden mindestens 1,8 m betragen und bei freien Seiten mindestens 3,5 m betragen (siehe Abbildung 1).
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Wird, um den Strom der Besucher zu regulieren, der gesamte Bereich mit einem Zaun umgeben, muss dieser mindestens 1,8 m von den Wandseiten und mindestens 3,5 m von den freien Seiten entfernt sein. Ein Zugang muss eine Breite von 1,0 m haben.
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Der Aufstellungsbereich muss von Geröll und / oder spitzen Gegenständen freigeräumt werden. Zum Schutz muss eine Unterlegplane verwendet werden.
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Die Größe der Aufprallfläche muss auf jeder freien Seite mindestens 1,2 m betragen. Dafür sollten stoßdämpfende Matten verwendet werden (siehe Abbildung 2).
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Die Hüpfburg ist mit einem Verankerungssystem versehen, damit die Hüpfburg sicher am Boden befestigt werden kann.
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Wenn die Hüpfburg im Freien benutzt wird, muss sie vorzugsweise mit Erdnägeln im Boden sicher befestigt werden.
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Die Hüpfburg muss mit mindestens sechs Erdnägeln verankert werden.
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Die Richtung der einwirkenden Kraft muss in einem Winkel von 30° bis 45° zum Boden sein. Die Erdnägel müssen mit einer Neigung entgegen der Richtung der einwirkenden Kraft angeordnet sein.
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Die Erdnägel dürfen nicht mehr als 2,5 cm über dem Boden frei liegen.
1.2 Hinweise für den Betrieb
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Beim Aufblasen und Luftablassen müssen alle Benutzer von der Hüpfburg ferngehalten werden.
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Die Hüpfburg darf nicht ohne Beaufsichtigung (Person über 18 Jahre) benutzt werden.
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Die Hüpfburg muss ständig beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson hat alle Aktivitäten auf der Hüpfburg aufmerksam zu beobachten.
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Wenn die Hüpfburg nicht in Benutzung ist, muss die Luft abgelassen und die Stromversorgung abgeschaltet werden.
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Die Benutzer müssen einem geregelten und sicheren Zugang zu Ein- und Ausgängen der Hüpfburg haben.
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Die Aufsichtsperson muss sich bei den Kindern mit einer Pfeife oder einem anderen Signal bemerkbar machen können.
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Das Aufsichtspersonal muss eindeutig zu erkennen sein.
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Die Aufsichtsperson hat größere, ungestüme Kinder von kleineren Kindern getrennt zu halten.
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Die Nutzung ist nur für Kinder bis 14 Jahre und einer Körpergröße von 1,50 m zugelassen.
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Die angegebene Höchstmenge von Kindern (siehe Seite 2) darf nicht überschritten werden.
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Bei aufziehendem Unwetter und/oder Wind muss der Betrieb sofort eingestellt werden und die Hüpfburg abgebaut werden.
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Die maximale Windgeschwindigkeit für die Benutzung beträgt 38 km/h (Windstärke 5 auf der Beaufort-Skala, siehe unten). Bei höherer Windgeschwindigkeit, Regen und aufziehenden Unwettern muss der Betrieb sofort eingestellt werden und die Luft abgelassen werden.
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Kinder müssen ihre Schuhe ausziehen und Brillen abnehmen.
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Alle am Körper getragenen harten, spitzen und gefährlichen Gegenstände sind abzulegen.
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Der Verzehr von Lebensmitteln, Getränken und Kaugummi in der Hüpfburg ist verboten.
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Der Ein-/Ausgang zur Hüpfburg ist stets freizuhalten.
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Das Klettern oder Hängen an Wänden ist verboten.
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Saltos / Purzelbäume und grobes Spielverhalten sind verboten.
Windstärken-Tabelle
1.3 Anleitung für den Aufbau
Um den einwandfreien Gebrauch der Hüpfburg zu gewährleisten und Beschädigungen / Verletzungen vorzubeugen, gehen Sie beim Aufbau wie folgt vor:
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Legen Sie die aufgerollte Hüpfburg ans Ende der ausgelegten Unterlegplane.
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Klappen Sie die Hüpfburg zu allen Seiten hin aus und legen Sie den Gebläseschlauch nach hinten.
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Schließen Sie das geeignete Gebläse am Gebläseschlauch an und fixieren Sie es mit dem Gurt.
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Schließen Sie alle Reißverschlüsse und evtl. den zweite Gebläseschlauch.
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Stecken Sie den Stecker des Gebläses in eine geerdete Steckdose.
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Kontrollieren Sie die fertig aufgeblasene Hüpfburg auf Beschädigungen.
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Sichern Sie die Hüpfburg wie oben beschrieben unter dem Punkt Verankerung.
1.4 Anleitung zum Abbau und den Transport
Kontrollieren Sie die Hüpfburg auf Beschädigungen und notieren diese. Reinigen Sie die Hüpfburg (falls nötig) mit einem feuchten Tuch und lassen Sie sie trocknen.
- Versichern Sie sich, dass alle Benutzer die Hüpfburg verlassen haben.
- Ziehen Sie den Stecker des Gebläses aus der Steckdose und entfernen Sie das Gebläse von der Hüpfburg.
- Öffnen Sie alle Auslassöffnungen der Hüpfburg.
- Entfernen Sie sämtliche Befestigungen.
- Nachdem die gesamte Luft aus der Hüpfburg entlassen ist, können Sie diese falten und zusammenrollen.
- Verstauen Sie die Hüpfburg in dem mitgelieferten Transportsack.
- Kontrollieren Sie die Unterlegplane auf mögliche Beschädigungen und legen Sie sie zusammen.
- Kontrollieren Sie das Gebläse, vor allem das Kabel, auf Beschädigungen.
Beachten Sie, dass die Hüpfburg vor der Einlagerung unbedingt komplett trocken sein muss!
1.5 Routine-Inspektion
Die Routine Inspektion muss jedes Mal, wenn die Hüpfburg für die Benutzung vorbereitet wird, vor der tatsächlichen Benutzung durchgeführt werden. Die regelmäßige Inspektion muss folgendes umfassen:
- Ist der Aufstellungsort geeignet?
- Sind alle Verankerungen sicher befestigt und an der richtigen Stelle?
- Sind Zubehörteile an der richtigen Stelle? (z. B. stoßdämpfende Matten)
- Weisen Gewebe und Nähte keine wesentlichen Löcher und Risse auf?
- Wird das richtige Gebläse verwendet?
- Reicht der Luftdruck für einen festen und zuverlässigen Stand aus?
- Liegen keine elektrischen Teile frei und haben die Kabel keine Abnutzungserscheinungen?
- Sind Stecker, Fassungen, Schalter usw. nicht beschädigt?
- Sind Gebläseschlauch und Gebläse fest miteinander verbunden?
- Ist das Gebläse sicher in der richtigen Lage angebracht und sind die Schutzgitter intakt?
Die Hüpfburg darf der Öffentlichkeit zur Benutzung erst dann freigegeben werden, wenn alle bei der Routine-Inspektion festgestellten Mängel behoben sind.
2. Fotoboxverleih
2.1 Hinweise zum Aufstellort für Fotoboxen
Die Fotobox benötigt ca. 1x1m Platz und ein Anschluss an eine haushaltsübliche Steckdose (230V/50Hz). Der Entfernung sollte ca. 2,5 – 3m betragen, je nachdem ob ein separater Hintergrund
verwendet wird oder nicht.
Die Aufstellung darf ausschließlich in Innenräumen unter normalen Raumtemperaturen verwendet werden. Eine direkte Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden, da ansonsten die vorgeschriebenen Betriebstemperaturen der Kamera, des Touchscreens und des Fotodruckers überschritten werden können.
2.2 Hinweise zum Aufbau
Die Fotobox ist in einer eigens dafür konzipierten Transportkiste verpackt. Achten Sie darauf, dass diese nicht gekippt wird, da der Drucker für Papierwechsel nicht fest verankert sein kann und es sonst zu Beschädigungen innerhalb der Fotobox kommen kann.